Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: 29.09.2011

Der Firma Heinz Sanders GmbH, Friederikenstraße 100, 26871 Papenburg, Tel.: (00 49) 04961-9890-0, Fax: (00 49) 04961-9890-50

Handelsregister: Osnabrück HRB-Nr. 121142
UST.-IDNr.: 116 961 053
Steuernummer: 53/200/03710
Geschäftsführer: Alois Feldker, Hermann Hebbelmann, Anton Scholte-Aalbes

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe außerhalb des Internetshops

§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese AGB unter der Web-Adresse www.heinz-sanders.de unter der Schaltfläche "contakt.agb" aufrufen und mit Hilfe Ihres Internet Browsers ausdrucken oder auf Ihrem Rechner speichern. Käufer können volljährige-, natürliche-, oder juristische Personen werden. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen von Käufern werden von der Firma Heinz Sanders GmbH nicht anerkannt und diesen wird hiermit widersprochen, sie werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

 

§ 2 Angebot/Vertragsschluss
2.1.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Sie stellen im Rechtssinne die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Alle Angaben, wie Maße, Gewicht, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, Preislisten und sonstige Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben unserer Lieferanten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.

2.2.  Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot (Auftrag/Bestellung) schriftlich annehmen. Ansonsten durch die Durchführung des Auftrages oder der Bestellung.

 

§ 3 Preise
Die von der Firma Heinz Sanders GmbH auf Preislisten angebotenen Preise gelten in Euro.
Sofern sich zudem aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht- und Versandkosten, etwaige Zollgebühren und weiterer Kosten.
Die Mehrwertsteuer wird in der geltenden gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

 

§ 4 Rechnungs- und Lieferbedingungen
4.1.  Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Vorkasse
  • Barzahlung
  • Kartenzahlung
  • Nachnahme (zzgl. 9,80 EUR Nachnahmegebühr)
Im Einzelfall je nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Käufer
  • Rechnung
  • Bankeinziehungsverfahren
4.2.  Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Die Firma Heinz Sanders GmbH ist zur Teillieferung berechtigt, soweit ein Teil der Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Etwaige zusätzlichen Versandkosten werden von der Firma Heinz Sanders GmbH getragen.

4.3.  Alle unsere Ansprüche werden sofort fällig bei Zahlungsunfähigkeit und bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Darüber hinaus sind wir berechtigt, sobald uns eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der jeweiligen Vertragspartner bekannt wird unsere Leistung zu verweigern bis Zahlung oder Sicherheitsleistung geleistet wird.

4.4.  Sofern nicht ausdrücklich eine als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.

4.5.  Versandweg und Versandmittel sind zu unserer Wahl überlassen. Verpackung, Versicherung und sonstige Kosten des Versandes sind im Preis eingeschlossen.

4.6  Mit der Übergabe der Ware an den Transportführer, gleich ob er vom Käufer, Hersteller oder von uns beauftragt ist, geht die Gefahr auf den Käufer über.

4.7.  Wird der Versand aufgrund des Verschuldens des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft wird die Rechnung fällig.

4.8.  Im Falle eines Lieferungs- oder Leistungsverzuges beträgt die uns zu setzende Nachfrist 4 Wochen.

 

§ 5 Gewährleistung
5.1.  Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Übergabe der Ware (bei Gebrauchtwaren wird keine Gewährleistung übernommen). Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, der Firma Heinz Sanders GmbH unverzüglich darüber Anzeige zu machen. Unterlässt er diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Der Käufer hat der Firma Heinz Sanders GmbH verdeckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Unternehmer hat die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge zu tragen. Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware, unter Ausschluß weitergehender Ansprüche., zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Danach gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.2.  Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang damit stehen, dass der Käufer die Vorschriften über Instandsetzung, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

 

§ 6 Rücktritt
Wir sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

  • bei Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit oder bei Zahlungsunfähigkeit, sofern diese nicht innerhalb einer zu setzenden Nachfrist Zug um Zug gegen unsere Leistung der Vertragspartner seinerseits die Leistung bewirkt oder ausreichend Sicherheit erbringen,
  • bei Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von uns unverschuldeten Hindernissen, wie Streik, Aufruhr oder Aussperrung.

 

§ 7 Haftung für Schäden
8.1.  Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Diese Haftungsbeschränkung tritt nicht ein, soweit es ausnahmsweise um die Erfüllung von Verpflichtungen geht, die dem Vertrag sein Gepräge geben (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.

8.2.  Bei einer Schadensersatzhaftung die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

8.3.  In jedem Fall, in dem die Schadensersatzhaftung der Firma Heinz Sanders GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1.  Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Vertragspartner sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - oder auch einen eventuellen Kontokorrentsaldo bezahlt hat.

8.2.  Der Vertragspartner darf die Vorbehaltslieferungen im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die uns nicht gehören. Sobald die Vorbehaltsware durch den Vertragspartner mit anderen Gegenständen vermischt wird, steht uns das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren oder Gegenständen oder dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Vertragspartner bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich. Hiernach entstehende Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der vorgenannten Regelungen.

8.3  Der Vertragspartner tritt schon jetzt die ihm aus einer Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Vergütungsansprüche ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

8.4.  Der Vertragspartner ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung widerruflich einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung. Wir unsererseits sind berechtigt, unser Vorbehalts- sowie sonstiges Eigentum sowie die Vorausabtretung der Ansprüche aufzudecken, sofern wir ein berechtigtes Interesse daran haben, insbesondere wenn der Vertragspartner Zahlungen nicht vertragsgemäß leistet oder wenn er Waren verschleudert.

8.5.  Der Vertragspartner ist berechtigt, die Übertragung des Eigentums oder Rückübertragung seiner Vergütungsansprüche ganz oder teilweise an sich zu verlangen, sofern der Wert der in unserem Eigentum stehenden Waren und der an uns abgetretenen Forderungen insgesamt 110 % der unserer noch offenen Forderung übersteigt. Die Auswahl der uns zu übereignenden Gegenstände und Forderungen obliegt uns.

8.6.  Der Vertragspartner hat uns bei eventuellen Zugriffen Dritter, z. B. Pfändungen, unverzüglich unter Übergabe der erforderlichen Unterlagen zu benachrichtigen.

 

§ 9 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Ebenfalls wird das Zurückbehaltungsrecht dahingehend beschränkt, dass nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten zugrundeliegenden Gegenforderungen die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrecht möglich ist.

 

§ 10 Sonstiges
10.1.  Sollten einzelne Klauseln unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.

10.2.  Der Vertrag bestimmt sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es für Inlandsgeschäfte gilt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.

10.3.  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen sowie sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist -soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen ist- der Sitz unserer Firma. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch in allen anderen Fällen, sofern der Vertragspartner an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch in allen Fällen, sofern der Vertragspartner nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

 

§ 11 Datenschutzerklärung
Zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses werden personenbezogene Daten elektronisch gespeichert.






Allgemeine Geschäftsbedingungen


Stand: 29.09.2011

Der Firma Heinz Sanders GmbH, Friederikenstraße 100, 26871 Papenburg, Tel.: (00 49) 04961-9890-0, Fax: (00 49) 04961-9890-50

Handelsregister: Osnabrück HRB-Nr. 121142
UST.-IDNr.: 116 961 053
Steuernummer: 53/200/03710
Geschäftsführer: Alois Feldker, Hermann Hebbelmann, Anton Scholte-Aalbes

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe im Internetshop

§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese AGB unter der Web-Adresse www.heinz-sanders.de unter der Schaltfläche "contakt.agb" aufrufen und mit Hilfe Ihres Internet Browsers ausdrucken oder auf Ihrem Rechner speichern. Käufer können volljährige-, natürliche-, oder juristische Personen werden. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmen, es sei denn, in der jeweiligen Klausel ist eine Differenzierung vorgenommen worden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen von Käufern werden von der Firma Heinz Sanders GmbH nicht anerkannt und diesen wird hiermit widersprochen, sie werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

 

§ 2 Angebot/Vertragsschluss
2.1.  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Sie stellen im Rechtssinne die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Alle Angaben, wie Maße, Gewicht, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, Preislisten und sonstige Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglichst ermittelt, aber für uns insoweit unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben unserer Lieferanten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Dritten dürfen sie nicht zugänglich gemacht werden.

2.2.  Durch anklicken des Buttons "Bestellung absenden" gibt der jeweilige Käufer eine verbindliche Bestellung auf sämtliche Waren in seinem Warenkorb ab. Unmittelbar nach Absendung der Bestellung erhalten Verbraucher eine automatisierte e-Mail über deren Eingang (Eingangsbestätigung). Durch diese Eingangsbestätigung der Bestellung kommt noch kein Kaufvertrag zustande. Dies ergibt sich erst mit Versand des jeweils bestellten Produktes.

 

§ 3 Preise
Die von der Firma Heinz Sanders GmbH auf Preislisten angebotenen Preise gelten in Euro.
Sofern sich zudem aus unserer Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab Werk zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer, Fracht- und Versandkosten, etwaige Zollgebühren und weiterer Kosten. Die Mehrwertsteuer wird in der geltenden gesetzlichen Höhe am Tag der Rechnungsstellung gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.

 

§ 4 Rechnungs- und Lieferbedingungen
4.1.  Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • Vorkasse
  • Barzahlung
  • Kartenzahlung
  • Nachnahme (zzgl. 9,80 EUR Nachnahmegebühr)
Im Einzelfall je nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Käufer
  • Rechnung
  • Bankeinzugsverfahren
4.2.  Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Die Firma Heinz Sanders GmbH ist zur Teillieferung berechtigt, soweit ein Teil der Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Etwaige zusätzlichen Versandkosten werden von der Firma Heinz Sanders GmbH getragen.

4.3.  Alle unsere Ansprüche werden sofort fällig bei Zahlungsunfähigkeit und bei Stellung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Darüber hinaus sind wir berechtigt, sobald uns eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse der jeweiligen Vertragspartner bekannt wird unsere Leistung zu verweigern bis Zahlung oder Sicherheitsleistung geleistet wird.

4.4.  Sofern nicht ausdrücklich eine als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als annähernd vereinbart.

4.5.  Versandweg und Versandmittel sind zu unserer Wahl überlassen. Verpackung, Versicherung und sonstige Kosten des Versandes sind im Preis eingeschlossen.

4.6  Bei Verbrauchern trägt die Heinz Sanders GmbH das Risiko von Transportbeschädigungen, Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware;

Bei Unternehmern geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Transportführer, gleich ob er vom Käufer, Hersteller oder von uns beauftragt ist, auf den Käufer über.

4.7.  Wird der Versand aufgrund des Verschuldens des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Mit der Anzeige der Versandbereitschaft wird die Rechnung fällig.

4.8.  Im Falle eines Lieferungs- oder Leistungsverzuges beträgt die uns zu setzende Nachfrist 4 Wochen.

 

§ 5 Gewährleistung
5.1.  Für Verbraucher beträgt die Gewährleistungsfrist 2 Jahre ab Übergabe der Ware. Die Gewährleistungsfrist verkürzt sich beim Kauf von gebrauchten Produkten auf 1 Jahr. Ferner haben Verbraucher die Wahl, auf die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll, wobei der Verkäufer berechtigt ist, die Art der gewährten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.

Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe der Ware (bei Gebrauchtwaren wird keine Gewährleistung übernommen). Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt, der Firma Heinz Sanders GmbH unverzüglich darüber Anzeige zu machen. Unterlässt er diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Der Käufer hat der Firma Heinz Sanders GmbH verdeckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Der Unternehmer hat die Beweisast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, den Mangel, den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge zu tragen. Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware, unter Ausschluß weitergehender Ansprüche, zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Danach gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

5.2.  Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Schäden, die im ursächlichen Zusammenhang damit stehen, dass der Käufer die Vorschriften über Instandsetzung, Einsatz und Einsatzbedingungen nicht eingehalten hat, es sei denn, der Käufer kann nachweisen, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

 

§ 6 Widerrufsbelehrung des Kunden als Verbraucher
6.1.  Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, Email) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Ware widerrufen.

Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 u. 2. EGBGB sowie unseren Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an

Heinz Sanders GmbH
Friederikenstraße 100
26871 Papenburg
Fax: 04961/9890-50
Email: einkauf@heinz-sanders.de

6.2 Widerrufsfolgen
Im Falle eines Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ebenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben.

Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht (z.B. Gebrauchsvorteil) oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinaus geht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich ist.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden.

Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40,00 € übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Amdernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

Nicht paketversandtfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Erstattungen von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.

Die Frist beginnt mit Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Informieren Sie uns nach Möglichkeit vor Rücksendung der Ware.
Dies ist jedoch keine zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit des Widerrufs. Die Ware ist an unsere Adresse zu senden.

 

§ 7 Rücktritt Unternehmen
Für Unternehmen gelten folgende Rücktrittsbestimmungen: Wir sind bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

  • bei Fehlen oder Wegfall der Kreditwürdigkeit oder bei Zahlungsunfähigkeit,
  • sofern diese nicht innerhalb einer zu setzenden Nachfrist Zug um Zug gegen unsere Leistung der Vertragspartner seinerseits die Leistung bewirkt oder ausreichend Sicherheit erbringen,
  • bei Betriebsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von uns unverschuldeten Hindernissen, wie Streik, Aufruhr oder Aussperrung.

 

§ 8 Haftung für Schäden
8.1.  Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Diese Haftungsbeschränkung tritt nicht ein, soweit es ausnahmsweise um die Erfüllung von Verpflichtungen geht, die dem Vertrag sein Gepräge geben (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.

8.2.  Bei einer Schadensersatzhaftung die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.

8.3.  In jedem Fall, in dem die Schadensersatzhaftung der Firma Heinz Sanders GmbH ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 9 Eigentumsvorbehalt
9.1.  Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der Heinz Sanders GmbH.

9.2.  Für Unternehmer gelten die folgenden Absätze darüber hinaus:
Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Vertragspartner sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - oder auch einen eventuellen Kontokorrentsaldo bezahlt hat.

9.3.  Der Vertragspartner darf die Vorbehaltslieferungen im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die uns nicht gehören. Sobald die Vorbehaltsware durch den Vertragspartner mit anderen Gegenständen vermischt wird, steht uns das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren oder Gegenständen oder dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Vertragspartner bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich. Hiernach entstehende Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der vorgenannten Regelungen.

9.4  Der Vertragspartner tritt schon jetzt die ihm aus einer Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Vergütungsansprüche ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

9.5.  Der Vertragspartner ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung widerruflich einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung. Wir unsererseits sind berechtigt, unser Vorbehalts- sowie sonstiges Eigentum sowie die Vorausabtretung der Ansprüche aufzudecken, sofern wir ein berechtigtes Interesse daran haben, insbesondere wenn der Vertragspartner Zahlungen nicht vertragsgemäß leistet oder wenn er Waren verschleudert.

9.6.  Der Vertragspartner ist berechtigt, die Übertragung des Eigentums oder Rückübertragung seiner Vergütungsansprüche ganz oder teilweise an sich zu verlangen, sofern der Wert der in unserem Eigentum stehenden Waren und der an uns abgetretenen Forderungen insgesamt 10 % der unserer noch offenen Forderung übersteigt. Die Auswahl der uns zu übereignenden Gegenstände und Forderungen obliegt uns.

9.7.  Der Vertragspartner hat uns bei eventuellen Zugriffen Dritter, z. B. Pfändungen, unverzüglich unter Übergabe der erforderlichen Unterlagen zu benachrichtigen.

 

§ 10 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht
Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Für Unternehmer wird das Zurückbehaltungsrecht dahingehend beschränkt, dass nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten zugrundeliegenden Gegenforderungen die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts möglich ist.

 

§ 11 Sonstiges
11.1.  Sollten einzelne Klauseln unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im übrigen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Klausel erstrebten wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.

11.2.  Der Vertrag bestimmt sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es für Inlandsgeschäfte gilt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Ausschluß von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.

11.3.  Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen sowie sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten ist -soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen ist- der Sitz unserer Firma. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch in allen anderen Fällen, sofern der Vertragspartner an seinem Gerichtsstand zu verklagen. Dies gilt auch in allen Fällen, sofern der Vertragspartner nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder wenn sein Wohnsitz oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.






Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von beweglichen Gegenständen

§ 1 Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese AGB unter der Webadresse: www.heinz-sanders.de. unter der Schaltfläche "contakt.agb" aufrufen, mit Hilfe Ihres Internet Browsers ausdrucken oder auf ihrem Rechner speichern. Mieter können sowohl volljährige, natürliche oder juristische Personen werden. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, es ist in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung vorgenommen worden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen von Mietern werden von der Firma Heinz Sanders GmbH nicht anerkannt und diesen wird hiermit widersprochen, sie werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

 

§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag mit der Firma Heinz Sanders GmbH kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrages/Auftragsangebotes auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post, spätestens aber mit der Bereitstellung des Gegenstandes am Einsatz- oder Erfüllungsort zustande. Art und Umfang der Vermietung werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vom Vermieter nach Zweckdienlichkeit bestimmt.

 

§ 3 Mietzeit
Die Mietzeit wird vertraglich vereinbart. Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einvernehmen verlängert werden. Die Mietzeit verlängert sich, wenn die Firma Heinz Sanders GmbH einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmt. Ein Verlängerungsantrag muss der Firma Heinz Sanders GmbH rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein.

 

§ 4 Übergabe des Mietgegenstandes
Die Firma Heinz Sanders GmbH übergibt zu Beginn der Mietzeit den Mietgegenstand im einwandfreien betriebsfähigen Zustand mit den erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen.

 

§ 5 Mietzins und Zahlungen
5.1.  Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Mieter überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen gelten die während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten der Firma Heinz Sanders GmbH.

5.2.  Leistungen und Lieferungen der Firma Heinz Sanders GmbH werden grundsätzlich stündlich, täglich, monatlich erfasst und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.

5.3.  Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; Sie sind ausschließlich an die Sanders GmbH zu leisten. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Gemäß § 286 Abs. 3 BGB gerät der Mieter spätestens 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung und Fälligkeit der oben genannten Entgeltforderung in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedurfte. Ab Beginn des Verzuges ist der Mieter zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z. B. Kosten für Mahnungen) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Mieter noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Zur Aufrechnung ist der Mieter nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

5.4.  Sämtliche Leistungen der Firma Heinz Sanders GmbH verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

 

§ 6 Pflichten des Vermieters
6.1.  Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache im Sinne des § 535 BGB während der Dauer der Mietzeit mangelfrei zur Verfügung zu stellen.

6.2.  Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt und für den Fall, dass ein solcher nicht vereinbart ist, mit der Abholung oder Anlieferung der Mietsache.

 

§ 7 Mängel des Mietgegenstandes
7.1.  Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter oder eine von ihm beauftragte Hilfsperson ein Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen, in dem eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen festgehalten werden. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht im Übernahmeprotokoll festgehalten werden, können nicht gerügt werden. Der Mieter hat verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden der Firma Heinz Sanders GmbH schriftlich anzuzeigen.

7.2.  Der Mieter kann die Behebung solcher Mängel verlangen, die die Sicherheit und/oder Funktionsfähigkeit des Mietgegenstandes nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die Firma Heinz Sanders GmbH trägt die Kosten hiefür. Die Firma Heinz Sanders GmbH ist auch berechtigt, dem Mieter einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Wird oder kann kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden, so verschiebt sich die Zahlungspflicht des Mieters um die notwendige Reparaturzeit . Läßt die Firma Heinz Sanders GmbH eine ihr gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines von ihr zu vertretenden oder anfänglichen Mangels durch ihr Verschulden verstreichen oder kann sie in angemessener Zeit kein Ersatzgerät zur Verfügung stellen, so hat der Mieter ein Rücktrittsrecht. Dieses Rücktrittsrecht besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Beseitigung eines anfänglichen oder vertretenden Mangels durch die Firma Heinz Sanders GmbH. Bei leichter Fahrlässigkeit der Firma Heinz Sanders GmbH oder ihrer Hilfspersonen sind weitergehende Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

 

§ 8 Pflichten des Mieters
8.1.  Der Mieter ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietgegenstand abzunehmen und den vereinbarten Mietzins zu zahlen.

8.2.  Wird die Übergabe des Mietgegenstandes verschoben, so ist die Firma Heinz Sanders GmbH berechtigt, die Kosten des Ausfalls in Rechnung zu stellen. Bei nachträglicher Änderung der für den Mietvertrag notwendigen Angaben trägt der Mieter alle daraus entstehenden Kosten.

8.3.  Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und der Betrieb der Geräte erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat etwa erforderliche Genehmigungen für den Gebrauch der Mietsache rechtzeitig zu erwirken.

8.4.  Der Mieter hat weiterhin alle erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Der Mieter ist nicht berechtigt Verfügungen oder sonstige Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die die Eigentümerstellung oder den Herausgabeanspruch des Vermieters in jedweder Hinsicht auf den Mietgegenstandes gefährden.

8.5.  Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet:

  • Vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes die Bedienungsanleitung und die Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen. Diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an die Sanders GmbH zu wenden.
  • Den Mietgegenstand vor Überanspruchung in jeglicher Hinsicht zu schützen.
  • Für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen (Beispiel Betriebsstoffe).
  • Den Mietgegenstand gegen Diebstahl sowie gegen Witterungseinflüsse bestmöglich zu schützen.
  • Die Firma Heinz Sanders GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.

 

§ 9 Rücklieferung des Mietgegenstandes
9.1.  Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, gereinigt und ggf. vollgetankt mit allen Zubehörteilen zurück zu liefern. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seinen in § 8 festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist, so verlängert sich die Mietzeit des Gegenstandes um die Zeit, die zur Durchführung der vertragswidrig unterlassenen Reparatur unter normalen Verhältnissen arbeitstechnisch erforderlich ist. Die Firma Heinz Sanders GmbH teilt dem Mieter die von ihm zu vertretenden Mängel und Beschädigungen mit, wobei dem Mieter Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben ist. Die Kosten zur Mängelbeseitigung bzw. der Instandsetzungsarbeiten sind seitens der Firma Heinz Sanders GmbH dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

9.2.  Besteht zwischen den Parteien Uneinigkeit hinsichtlich des Zustandes des Mietgegenstandes sowie über die Reparaturzeit und Kosten, so ist der Mietgegenstand durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Sachverständige fertigt hierzu ein Gutachten an. Die daraus resultierenden Kosten tragen Vermieter und Mieter zu gleichen Teilen.

9.3.  Sollte eine Einigung über die Person des Sachverständigen nicht möglich sein, so ist der Sachverständige von dem Vorsitzenden der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk die Firma Heinz Sanders GmbH ihren Sitz hat, zu benennen.

 

§ 10 Kündigung
Der auf bestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Mieter ohne Einwilligung der Firma Heinz Sanders GmbH den Mietgegenstand oder einen Teil des selben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort verbringt oder einem Dritten überläßt.
  • bei einer Untersuchung nach § 8 festgestellt wird, dass der Mietgegenstand durch Vernachlässigung erheblich gefährdet ist, jedoch muss dem Mieter vorher eine Aufforderung zur Abhilfe zugegangen sein.
  • der Mietgegenstand dem Mieter nicht rechtzeitig gewährt wird und die Firma Heinz Sanders GmbH auch keinen gleichwertigen Ersatz stellen kann.

 

§ 11 Haftungsbegrenzung
Die Firma Heinz Sanders GmbH haftet für Schäden, die von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind sowie für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht erfolgen. Im letzten Fall ist die Haftung begrenzt auf den Schaden, der vertragstypischerweise vorhersehbar ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter. Eine Haftung der Firma Heinz Sanders GmbH für den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache ist ausgeschlossen.

 

§ 12 Kaution
Hat der Mieter der Firma Heinz Sanders GmbH eine Kaution gestellt, so ist die Firma Heinz Sanders GmbH berechtigt, bei Beendigung des Mietvertrages mit den ihr aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüchen gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch die Aufrechnung zu erklären. Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.

 

§ 13 Reservierungen
Reservierungen erfolgen unverbindlich.

 

§ 14 Datenschutzerklärungen
Zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses werden personenbezogene Daten elektronisch gespeichert.

 

§ 15 Sonstiges
15.1.  Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem Vertrag zum Ausdruck kommenden Zweck am besten entspricht.

15.2.  In allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht zuständig, an dem die Firma Heinz Sanders GmbH ihren Sitz hat, wenn der Mieter Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen ist. Ebenfalls ist der Erfüllungsort auch Sitz des Vermieters.