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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Über 40 Jahre Sanders - Wir bewegen was!

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe außerhalb des Internetshops

Stand: 17.11.2014 | Download

§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Heinz Sanders GmbH (nachfolgend Verkäufer) und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese AGB unter der Webadresse www.heinz-sanders.de unter der Rubrik „Rechtliches“ aufrufen, mit Hilfe Ihres Internetbrowsers ausdrucken oder auf Ihrem Rechner speichern. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel ist eine Differenzierung vorgenommen worden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen von Käufern werden vom Verkäufer nicht anerkannt und widersprochen. Sie werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Käufer sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§14 BGB) sein. Verbraucher ist jede natürliche Person die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder eine juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages im Rahmen der Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Angebot/Vertragsschluss

2.1. Unsere Anpreisungen stellen im Rechtssinne eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Alle Angaben, wie Maße, Gewicht, Abbildungen und Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, Preislisten und sonstige Drucksachen sind von uns bestmöglich ermittelt worden, jedoch weit auch nur unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben unserer Lieferanten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.


§ 3 Preise

Die von dem Verkäufer auf den Preislisten und in der Angebotsbestätigung aufgelisteten Preise gelten in Euro. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab dem Sitz des Verkäufers inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, Fracht- und Versandkosten und etwaiger Zollgebühren und weiterer Kosten. Die Mehrwertsteuer wird in der geltenden gesetzlichen Höhe am Tag des Vertragsschlusses gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.


§ 4 Rechnungs- und Lieferbedingungen

4.1. Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • · Vorkasse
  • · Barzahlung
  • · Kartenzahlung
  • · Nachnahme (zzgl. 9,80 EUR Nachnahmegebühr)
  • · Überweisung


Im Einzelfall je nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Käufer

  • · Rechnung
  • · Bankeinziehungsverfahren


4.2. Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Dies ist die Angebotsbestätigung seitens des Verkäufers. Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, sobald ein Teil der Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Etwaige zusätzliche Versandkosten werden vom Verkäufer getragen.

4.3. Alle Ansprüche des Verkäufers werden sofort fällig bei Zahlungsunfähigkeit oder Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt sobald ihm eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt wird die Leistung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.

4.4. Versandweg und Versandmittel bleiben dem Verkäufer überlassen. Verpackung, Versicherung und sonstige Kosten des Versandes sind im Preis eingeschlossen.

4.5. Bei Verbrauchern trägt der Verkäufer das Risiko von Transportbeschädigungen, Gefahr des zufälligen Untergangs und er zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware; bei Unternehmen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Transportführer, gleich ob er vom Käufer, Hersteller oder vom Verkäufer beauftragt worden ist, auf den Käufer über.

4.6. Wird der Versand aufgrund eines Verschuldens des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

4.7. Im Falle eines Lieferungs- oder Leistungsverzuges beträgt die dem Verkäufer zu setzende Nachfrist zwei Wochen.


§ 5 Gewährleistung

5.1. Für Verbraucher beträgt die Frist bei Mängeln der Kaufsache zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Die Frist verkürzt sich beim Kauf von gebrauchten Produkten auf ein Jahr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung.

5.2. Für Unternehmer beträgt die Frist bei Mängeln des gekauften Produktes ein Jahr ab Übergabe der Ware (bei Gebrauchtwaren bestehen keine Rechte des Käufers bei einem fehlerhaften Produkt). Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu Untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt unverzüglich den Verkäufer Anzeige zu geben. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Der Unternehmer hat die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, die den Mangel, den Zeitpunkt und die Feststellung des Mangels und die rechtzeitig der Mängelrüge betreffen. Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, zunächst nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Übrigen gelten auch hier die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung.


§ 6 Rücktritt Unternehmen

Für Unternehmen gelten die folgenden Rücktrittbestimmungen: Der Verkäufer ist bei vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor:

  • · bei fehlen oder wegfallen der Kreditwürdigkeit oder bei Zahlungsunfähigkeit,
  • · sofern diese nicht innerhalb einer zu setzenden Nachfrist Zug um Zug gegen die Leistung des Verkäufers der Vertragspartner seinerseits die Leistung bewirkt oder ausreichende Sicherheit erbringt,
  • · bei Betriebsstörungen aufgrund roher Gewalt oder anderen von uns unverschuldeten Hindernissen, wie Streik, Aufruhr, Aussperrungen oder kriegerischen Ereignissen.


§ 7 Haftung für Schäden

7.1. Die Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung tritt nicht ein, sobald es ausnahmsweise um die Erfüllung von Verpflichtungen geht, die dem Vertrage sein Gepräge gegeben (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall haftet der Verkäufer auf leichte Fahrlässigkeit.

7.2. Bei einer Schadensersatzhaftung die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

7.3. In dem Fall, in dem die Schadensersatzhaftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

8.2. Für Unternehmer gelten die folgenden Absätze darüber hinaus: Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Vertragspartner sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - oder auch einen eventuellen Kontokorrentsaldo bezahlt hat.

8.3. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltslieferungen im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die uns nicht gehören. Sobald die Vorbehaltsware durch den Vertragspartner mit anderen Gegenständen vermischt wird, steht uns das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren oder Gegenständen oder dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Vertragspartner bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich. Hiernach entstehende Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der vorgenannten Regelungen.

8.4. Der Vertragspartner tritt schon jetzt die ihm aus einer Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Vergütungsansprüche ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

8.5. Der Vertragspartner ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung widerruflich einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung. Wir unsererseits sind berechtigt, unser Vorbehalts- sowie sonstiges Eigentum sowie die Vorausabtretung der Ansprüche aufzudecken, sofern wir ein berechtigtes Interesse daran haben, insbesondere wenn der Vertragspartner Zahlungen nicht vertragsgemäß leistet oder wenn er Waren verschleudert.

8.6. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Übertragung des Eigentums oder Rückübertragung seiner Vergütungsansprüche ganz oder teilweise an sich zu verlangen, sofern der Wert der in unserem Eigentum stehenden Waren und der an uns abgetretenen Forderungen insgesamt 10 % der unserer noch offenen Forderung übersteigt. Die Auswahl der uns zu übereignenden Gegenstände und Forderungen obliegt uns.

8.7. Der Vertragspartner hat uns bei eventuellen Zugriffen Dritter, z. B. Pfändungen, unverzüglich unter Übergabe der erforderlichen Unterlagen zu benachrichtigen.


§ 9 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für Unternehmer wird das Zurückbehaltungsrecht dahingehend beschränkt, dass nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten zugrundeliegenden Gegenforderungen die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts möglich ist.


§ 10 Sonstiges

10.1. Sollten einzelne Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Anstelle der Unwirksamregelung tritt die gesetzliche Regelung.

10.2. Der Vertrag bestimmt sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es für Inlandsgeschäfte gilt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetzte über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.

10.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen sowie sämtlich sich daraus ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen bzw. juristische Personen des Privatrechts. Für Ansprüche die dem Zuständigkeitsrahmen der Amtsgerichte unterfallen das Amtsgericht Papenburg, für Ansprüche welche der Zuständigkeit der Landgerichte unterfallen das Landgericht Osnabrück. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Gerichtsstand zu Verklagen.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Verkäufe im Internetshop

Stand: 17.11.2014


§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Heinz Sanders GmbH (nachfolgend Verkäufer) und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese AGB unter der Webadresse www.heinz-sanders.de unter der Rubrik „Rechtliches“ aufrufen, mit Hilfe Ihres Internetbrowsers ausdrucken oder auf Ihrem Rechner speichern. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel ist eine Differenzierung vorgenommen worden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen von Käufern werden vom Verkäufer nicht anerkannt und widersprochen. Sie werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.

Im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Käufer sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§14 BGB) sein. Verbraucher ist jede natürliche Person die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder eine juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Vertrages im Rahmen der Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.


§ 2 Angebot/Vertragsschluss

2.1. Unsere Anpreisungen stellen im Rechtssinne eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Alle Angaben, wie Maße, Gewicht, Abbildungen und Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, Preislisten und sonstige Drucksachen sind von uns bestmöglich ermittelt worden, jedoch weit auch nur unverbindlich. Dies gilt auch für Angaben unserer Lieferanten. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentumsrecht vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2.2. Durch das Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ gibt der Käufer eine verbindliche Bestellung auf sämtliche Waren in seinem Warenkorb ab. Nach Absendung der Bestellung erhält der Käufer eine automatisierte E-Mail über den Eingang der Bestellung. Durch die Eingangsbestätigung der Bestellung kommt kein Kaufvertrag zustande. Innerhalb von 10 Tagen wird der Verkäufer das Angebot des Käufers schriftlich oder per E-Mail bestätigen. Ferner kann die Bestätigung des Angebotes durch Lieferung der bestellten Waren erfolgen.


§ 3 Preise

Die von dem Verkäufer auf den Preislisten und in der Angebotsbestätigung aufgelisteten Preise gelten in Euro. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise ab dem Sitz des Verkäufers inklusive der jeweils geltenden Mehrwertsteuer, Fracht- und Versandkosten und etwaiger Zollgebühren und weiterer Kosten. Die Mehrwertsteuer wird in der geltenden gesetzlichen Höhe am Tag des Vertragsschlusses gesondert auf der Rechnung ausgewiesen.


§ 4 Rechnungs- und Lieferbedingungen

4.1. Wir akzeptieren folgende Zahlungsmöglichkeiten:

  • · Vorkasse
  • · Barzahlung
  • · Kartenzahlung
  • · Nachnahme (zzgl. 9,80 EUR Nachnahmegebühr)
  • · Überweisung


Im Einzelfall je nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Käufer

  • · Rechnung
  • · Bankeinziehungsverfahren


4.2. Die Zahlung des Kaufpreises ist mit Abschluss des Kaufvertrages fällig. Dies ist die Angebotsbestätigung seitens des Verkäufers.

Der Verkäufer ist zur Teillieferung berechtigt, sobald ein Teil der Ware vorübergehend nicht lieferbar ist. Etwaige zusätzliche Versandkosten werden vom Verkäufer getragen.

4.3. Alle Ansprüche des Verkäufers werden sofort fällig bei Zahlungsunfähigkeit oder Stellung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers. Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt sobald ihm eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt wird die Leistung bis zur Zahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern.

4.4. Versandweg und Versandmittel bleiben dem Verkäufer überlassen. Verpackung, Versicherung und sonstige Kosten des Versandes sind im Preis eingeschlossen.

4.5. Bei Verbrauchern trägt der Verkäufer das Risiko von Transportbeschädigungen, Gefahr des zufälligen Untergangs und er zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware; bei Unternehmen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an den Transportführer, gleich ob er vom Käufer, Hersteller oder vom Verkäufer beauftragt worden ist, auf den Käufer über.

4.6. Wird der Versand aufgrund eines Verschuldens des Käufers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

4.7. Im Falle eines Lieferungs- oder Leistungsverzuges beträgt die dem Verkäufer zu setzende Nachfrist zwei Wochen..


§ 5 Gewährleistung

5.1. Für Verbraucher beträgt die Frist bei Mängeln der Kaufsache zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Die Frist verkürzt sich beim Kauf von gebrauchten Produkten auf ein Jahr. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung.

Für Unternehmer beträgt die Frist bei Mängeln des gekauften Produktes ein Jahr ab Übergabe der Ware (bei Gebrauchtwaren bestehen keine Rechte des Käufers bei einem fehlerhaften Produkt). Der Unternehmer hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu Untersuchen und wenn sich ein Mangel zeigt unverzüglich den Verkäufer Anzeige zu geben. Unterlässt der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt. Der Unternehmer hat die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, die den Mangel, den Zeitpunkt und die Feststellung des Mangels und die rechtzeitig der Mängelrüge betreffen. Der Verkäufer leistet für Mängel der Ware, unter Ausschluss weitergehender Ansprüche, zunächst nach seiner Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Übrigen gelten auch hier die gesetzlichen Bestimmungen zur Mängelhaftung.


§ 6 Widerrufsbelehrung des Kunden als Verbraucher

6.1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu Widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie die Ware in Besitz genommen haben.

Der Widerruf ist zu richten an:

  • Heinz Sanders GmbH 
  • Friederikenstraße 100
  • 26871 Papenburg 
  • Fax: 04961-9890-50
  • Tel.: 04961-9890-0
  • E-Mail Adresse: einkauf@heinz-sanders.de


Der Widerruf muss mittels einer eindeutigen Erklärung erfolgen. Dies kann telefonisch, mit einem postversandten Brief, per Fax oder einer E-Mail erfolgen. Es ist möglich, dass Sie das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, zwingend ist dieses jedoch nicht. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass die Mitteilung über Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Selben abgesendet worden ist.

6.2. Widerrufsfolgen

Bei Widerruf dieses Vertrages hat der Verkäufer alle Zahlungen, die er vom Käufer erhalten hat einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der weiteren Kosten die dadurch entstanden sind, das eine andere Art und Weise der Lieferung als die günstigste Standartlieferung gewählt worden ist) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen an dem die Mitteilung über den Widerruf des Verkäufers über diesen Vertrag beim Verkäufer eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird der gleiche Zahlungsweg verwendet, der auch bei der Ursprünglichen Bezahlung verwendet worden ist es sei denn, mit dem Käufer wurde explizit etwas anderes vereinbart. Entgelte werden für die Rückzahlung grundsätzlich nicht berechnet. Der Verkäufer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Ware wieder zurück erhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass die Waren/ Produkte zurückgesandt worden sind. Entscheidend ist der früher eintretende Zeitpunkt. Der Käufer hat die Waren unverzüglich, in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag an dem er den Verkäufer über den Widerruf des Vertrages unterrichtet hat an: Heinz Sanders GmbH, Friederikenstraße 100, 26871 Papenburg zurückzusenden oder zu übergeben. Auch gewahrt ist die Frist, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist übersendet. Der Verkäufer trägt die Kosten der Rücksendung der Waren. Der Käufer hat einen etwaigen Wertverlust der Ware dahingegen zu begleichen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Ermittlungen der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Warenprodukte nicht notwendigen Umgang mit denselben zurückzuführen ist.


§ 7 Rücktritt Unternehmen

Für Unternehmen gelten die folgenden Rücktrittbestimmungen: Der Verkäufer ist bei vorliegen eines wichtigen Grundes zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: 

  • · bei fehlen oder wegfallen der Kreditwürdigkeit oder bei Zahlungsunfähigkeit,
  • · sofern diese nicht innerhalb einer zu setzenden Nachfrist Zug um Zug gegen die Leistung des Verkäufers der Vertragspartner seinerseits die Leistung bewirkt oder ausreichende Sicherheit erbringt,
  • · bei Betriebsstörungen aufgrund roher Gewalt oder anderen von uns unverschuldeten Hindernissen, wie Streik, Aufruhr, Aussperrungen oder kriegerischen Ereignissen.


§ 8 Haftung für Schäden

8.1. ie Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen, ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung tritt nicht ein, sobald es ausnahmsweise um die Erfüllung von Verpflichtungen geht, die dem Vertrage sein Gepräge gegeben (sogenannte Kardinalpflichten). In diesem Fall Haftet der Verkäufer auf leichte Fahrlässigkeit.

8.2. Bei einer Schadensersatzhaftung die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht und für die leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.

8.3. In dem Fall, in dem die Schadensersatzhaftung des Verkäufers ausgeschlossen oder eingeschränkt ist gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenshaftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.


§ 9 Eigentumsvorbehalt

9.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.

9.2. Für Unternehmer gelten die folgenden Absätze darüber hinaus: Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor, bis der Vertragspartner sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen - auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen - oder auch einen eventuellen Kontokorrentsaldo bezahlt hat.

9.3. Der Vertragspartner darf die Vorbehaltslieferungen im Rahmen eines ordentlichen Geschäftsbetriebes mit Waren verbinden oder vermischen, die uns nicht gehören. Sobald die Vorbehaltsware durch den Vertragspartner mit anderen Gegenständen vermischt wird, steht uns das Miteigentum an der Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren oder Gegenständen oder dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt uns der Vertragspartner bereits zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich. Hiernach entstehende Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne der vorgenannten Regelungen.

9.4. Der Vertragspartner tritt schon jetzt die ihm aus einer Weiterveräußerung der in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Ware gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Vergütungsansprüche ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

9.5. Der Vertragspartner ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung widerruflich einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung. Wir unsererseits sind berechtigt, unser Vorbehalts- sowie sonstiges Eigentum sowie die Vorausabtretung der Ansprüche aufzudecken, sofern wir ein berechtigtes Interesse daran haben, insbesondere wenn der Vertragspartner Zahlungen nicht vertragsgemäß leistet oder wenn er Waren verschleudert.

9.6. Der Vertragspartner ist berechtigt, die Übertragung des Eigentums oder Rückübertragung seiner Vergütungsansprüche ganz oder teilweise an sich zu verlangen, sofern der Wert der in unserem Eigentum stehenden Waren und der an uns abgetretenen Forderungen insgesamt 10 % der unserer noch offenen Forderung übersteigt. Die Auswahl der uns zu übereignenden Gegenstände und Forderungen obliegt uns.

9.7. Der Vertragspartner hat uns bei eventuellen Zugriffen Dritter, z. B. Pfändungen, unverzüglich unter Übergabe der erforderlichen Unterlagen zu benachrichtigen.


§ 10 Aufrechnung/Zurückbehaltungsrecht

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Für Unternehmer wird das Zurückbehaltungsrecht dahingehend beschränkt, dass nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten zugrundeliegenden Gegenforderungen die Geltendmachung des Zurückbehaltungsrechts möglich ist.


§ 11 Sonstiges

11.1. Sollten einzelne Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Anstelle der Unwirksamregelung tritt die gesetzliche Regelung.

11.2. Der Vertrag bestimmt sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, wie es für Inlandsgeschäfte gilt. Ausgeschlossen ist insbesondere die Anwendbarkeit der einheitlichen Gesetzte über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.

11.3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen sowie sämtlich sich daraus ergebende Streitigkeiten ist, soweit der Vertragspartner Kaufmann ist, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen bzw. juristische Personen des Privatrechts. Für Ansprüche die dem Zuständigkeitsrahmen der Amtsgerichte unterfallen das Amtsgericht Papenburg, für Ansprüche welche der Zuständigkeit der Landgerichte unterfallen das Landgericht Osnabrück. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Vertragspartner an seinem Gerichtsstand zu Verklagen.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von beweglichen Gegenständen

Stand: 29.09.2011


§ 1 Allgemeines

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie können diese AGB unter der Webadresse: www.heinz-sanders.de. unter der Schaltfläche "contakt.agb" aufrufen, mit Hilfe Ihres Internet Browsers ausdrucken oder auf ihrem Rechner speichern. Mieter können sowohl volljährige, natürliche oder juristische Personen werden. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, es ist in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung vorgenommen worden. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen von Mietern werden von der Firma Heinz Sanders GmbH nicht anerkannt und diesen wird hiermit widersprochen, sie werden in keinem Fall Vertragsbestandteil.


§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Ein Vertrag mit der Firma Heinz Sanders GmbH kommt zustande durch die Übermittlung des unterschriebenen Auftrages/Auftragsangebotes auf dem Postweg, per Fax, elektronischer Post, spätestens aber mit der Bereitstellung des Gegenstandes am Einsatz- oder Erfüllungsort zustande. Art und Umfang der Vermietung werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, vom Vermieter nach Zweckdienlichkeit bestimmt.


§ 3 Mietzeit

Die Mietzeit wird vertraglich vereinbart. Die Mietzeit kann im beiderseitigen Einvernehmen verlängert werden. Die Mietzeit verlängert sich, wenn die Firma Heinz Sanders GmbH einem Verlängerungsantrag des Mieters schriftlich zustimmt. Ein Verlängerungsantrag muss der Firma Heinz Sanders GmbH rechtzeitig vor Ablauf der Mietzeit zugegangen sein.


§ 4 Übergabe des Mietgegenstandes

Die Firma Heinz Sanders GmbH übergibt zu Beginn der Mietzeit den Mietgegenstand im einwandfreien betriebsfähigen Zustand mit den erforderlichen Unterlagen und Beschreibungen.


§ 5 Mietzins und Zahlungen

5.1. Als Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Mieter überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen gelten die während der Mietdauer jeweils geltenden Preislisten der Firma Heinz Sanders GmbH.

5.2. Leistungen und Lieferungen der Firma Heinz Sanders GmbH werden grundsätzlich stündlich, täglich, monatlich erfasst und in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich eine andere Regelung getroffen wurde.

5.3. Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen zu erfolgen; Sie sind ausschließlich an die Sanders GmbH zu leisten. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung spätestens 30 Tage nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Gemäß § 286 Abs. 3 BGB gerät der Mieter spätestens 30 Tage nach Zugang dieser Rechnung und Fälligkeit der oben genannten Entgeltforderung in Verzug, ohne dass es hierzu einer ausdrücklichen Mahnung bedurfte. Ab Beginn des Verzuges ist der Mieter zum Ersatz des durch den Verzug entstehenden Schadens (z. B. Kosten für Mahnungen) sowie zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Mieter noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Zur Aufrechnung ist der Mieter nicht berechtigt. Das Aufrechnungsverbot gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

5.4. Sämtliche Leistungen der Firma Heinz Sanders GmbH verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.


§ 6 Pflichten des Vermieters

6.1. Der Vermieter verpflichtet sich, die Mietsache im Sinne des § 535 BGB während der Dauer der Mietzeit mangelfrei zur Verfügung zu stellen.

6.2. Die Mietzeit beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt und für den Fall, dass ein solcher nicht vereinbart ist, mit der Abholung oder Anlieferung der Mietsache.


§ 7 Mängel des Mietgegenstandes

7.1. Bei Übernahme des Mietgegenstandes hat der Mieter oder eine von ihm beauftragte Hilfsperson ein Übernahmeprotokoll zu unterzeichnen, in dem eventuell festgestellte Mängel oder Beschädigungen festgehalten werden. Erkennbare Mängel oder Beschädigungen, die nicht im Übernahmeprotokoll festgehalten werden, können nicht gerügt werden. Der Mieter hat verborgene Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen unverzüglich nach Bekanntwerden der Firma Heinz Sanders GmbH schriftlich anzuzeigen.

7.2. Der Mieter kann die Behebung solcher Mängel verlangen, die die Sicherheit und/oder Funktionsfähigkeit des Mietgegenstandes nicht nur unerheblich beeinträchtigen. Die Firma Heinz Sanders GmbH trägt die Kosten hiefür. Die Firma Heinz Sanders GmbH ist auch berechtigt, dem Mieter einen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung zu stellen. Wird oder kann kein Ersatz zur Verfügung gestellt werden, so verschiebt sich die Zahlungspflicht des Mieters um die notwendige Reparaturzeit . Läßt die Firma Heinz Sanders GmbH eine ihr gestellte angemessene Nachfrist für die Beseitigung eines von ihr zu vertretenden oder anfänglichen Mangels durch ihr Verschulden verstreichen oder kann sie in angemessener Zeit kein Ersatzgerät zur Verfügung stellen, so hat der Mieter ein Rücktrittsrecht. Dieses Rücktrittsrecht besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Beseitigung eines anfänglichen oder vertretenden Mangels durch die Firma Heinz Sanders GmbH. Bei leichter Fahrlässigkeit der Firma Heinz Sanders GmbH oder ihrer Hilfspersonen sind weitergehende Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.


§ 8 Pflichten des Mieters

8.1. Der Mieter ist verpflichtet, den vertraglich vereinbarten Mietgegenstand abzunehmen und den vereinbarten Mietzins zu zahlen.

8.2. Wird die Übergabe des Mietgegenstandes verschoben, so ist die Firma Heinz Sanders GmbH berechtigt, die Kosten des Ausfalls in Rechnung zu stellen. Bei nachträglicher Änderung der für den Mietvertrag notwendigen Angaben trägt der Mieter alle daraus entstehenden Kosten.

8.3. Der Mieter hat alle für die Ingebrauchnahme und der Betrieb der Geräte erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Er hat etwa erforderliche Genehmigungen für den Gebrauch der Mietsache rechtzeitig zu erwirken.

8.4. Der Mieter hat weiterhin alle erforderlichen Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen zu treffen. Der Mieter ist nicht berechtigt Verfügungen oder sonstige Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die die Eigentümerstellung oder den Herausgabeanspruch des Vermieters in jedweder Hinsicht auf den Mietgegenstandes gefährden.

8.5. Darüber hinaus ist der Mieter verpflichtet:

  • · Vor Inbetriebnahme des Mietgegenstandes die Bedienungsanleitung und die Sicherheitsanweisung sorgfältig durchzulesen. Diese zu beachten und sich bei Rückfragen unverzüglich an die Sanders GmbH zu wenden.
  • · Den Mietgegenstand vor Überanspruchung in jeglicher Hinsicht zu schützen.
  • · Für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen (Beispiel Betriebsstoffe).
  • · Den Mietgegenstand gegen Diebstahl sowie gegen Witterungseinflüsse bestmöglich zu schützen.
  • · Die Firma Heinz Sanders GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Mietgegenstand nach vorheriger Ankündigung zu besichtigen, zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.


§ 9 Rücklieferung des Mietgegenstandes

9.1. Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit, gereinigt und ggf. vollgetankt mit allen Zubehörteilen zurück zu liefern. Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgeliefert, der ergibt, dass der Mieter seinen in § 8 festgelegten Pflichten nicht nachgekommen ist, so verlängert sich die Mietzeit des Gegenstandes um die Zeit, die zur Durchführung der vertragswidrig unterlassenen Reparatur unter normalen Verhältnissen arbeitstechnisch erforderlich ist. Die Firma Heinz Sanders GmbH teilt dem Mieter die von ihm zu vertretenden Mängel und Beschädigungen mit, wobei dem Mieter Gelegenheit zur Nachprüfung zu geben ist. Die Kosten zur Mängelbeseitigung bzw. der Instandsetzungsarbeiten sind seitens der Firma Heinz Sanders GmbH dem Mieter in geschätzter Höhe möglichst vor Beginn der Arbeiten mitzuteilen.

9.2. Besteht zwischen den Parteien Uneinigkeit hinsichtlich des Zustandes des Mietgegenstandes sowie über die Reparaturzeit und Kosten, so ist der Mietgegenstand durch einen Sachverständigen untersuchen zu lassen. Der Sachverständige fertigt hierzu ein Gutachten an. Die daraus resultierenden Kosten tragen Vermieter und Mieter zu gleichen Teilen.

9.3. Sollte eine Einigung über die Person des Sachverständigen nicht möglich sein, so ist der Sachverständige von dem Vorsitzenden der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk die Firma Heinz Sanders GmbH ihren Sitz hat, zu benennen.


§ 10 Kündigung

Der auf bestimmte Zeit abgeschlossene Mietvertrag ist für beide Parteien grundsätzlich unkündbar. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • · der Mieter ohne Einwilligung der Firma Heinz Sanders GmbH den Mietgegenstand oder einen Teil des selben nicht bestimmungsgemäß verwendet oder an einen anderen als im Vertrag angegebenen Ort verbringt oder einem Dritten überläßt.
  • · bei einer Untersuchung nach § 8 festgestellt wird, dass der Mietgegenstand durch Vernachlässigung erheblich gefährdet ist, jedoch muss dem Mieter vorher eine Aufforderung zur Abhilfe zugegangen sein.
  • · der Mietgegenstand dem Mieter nicht rechtzeitig gewährt wird und die Firma Heinz Sanders GmbH auch keinen gleichwertigen Ersatz stellen kann.


§ 11 Haftungsbegrenzung

Die Firma Heinz Sanders GmbH haftet für Schäden, die von ihr grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden sind sowie für Schäden, die aus einer schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht erfolgen. Im letzten Fall ist die Haftung begrenzt auf den Schaden, der vertragstypischerweise vorhersehbar ist. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie wegen der Verletzung von Schutzrechten Dritter. Eine Haftung der Firma Heinz Sanders GmbH für den unsachgemäßen Gebrauch der Mietsache ist ausgeschlossen.


§ 12 Kaution

Hat der Mieter der Firma Heinz Sanders GmbH eine Kaution gestellt, so ist die Firma Heinz Sanders GmbH berechtigt, bei Beendigung des Mietvertrages mit den ihr aus dem Mietvertrag zustehenden Ansprüchen gegenüber dem Kautionsrückzahlungsanspruch die Aufrechnung zu erklären. Eine Verzinsung der Kaution findet nicht statt.


§ 13 Reservierungen

Reservierungen erfolgen unverbindlich.


§ 14 Datenschutzerklärungen

Zur Abwicklung des Geschäftsverhältnisses werden personenbezogene Daten elektronisch gespeichert.


§ 15 Sonstiges

15.1. Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem Vertrag zum Ausdruck kommenden Zweck am besten entspricht.

15.2. In allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das Gericht zuständig, an dem die Firma Heinz Sanders GmbH ihren Sitz hat, wenn der Mieter Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlich Sondervermögen ist. Ebenfalls ist der Erfüllungsort auch Sitz des Vermieters.



ODR-Verordnung

Aufgrund der ODR-Verordnung müssen in der EU niedergelassene Unternehmer, welche Online-Kaufverträge oder Onl ine- Dienstleistungsverträge anbieten sowie in der EU niedergelassene Online-Markplätze auf ihrer Webseite einen Link zur Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) bereitstellen: ec.europa.eu/consumers/odr